Zusätzliche Informationen

Diese Angebote sind unverbindlich, d.h. wir garantieren nicht, dass Sie das angebotene Fahrzeug auch erhalten, wenn vor dem Zustandekommen eines Mietvertrages zwischenzeitlich ein anderer Interessent einen Mietvertrag mit uns über das ausgewählte Fahrzeug geschlossen hat.

Die Fahrzeuge werden in der Regel angeliefert und abgeholt. Für diesen Service berechnen wir Ihnen 1,30 € pro gefahrenen km mit Anhänger! Die Leerfahrt bleibt ohne Berechnung. Dieser Betrag fällt an beim Anliefern und Abholen des Wagens.

Die gesamten Mietkosten sind üblicherweise im Voraus spätestens bei der Abholung oder Anlieferung zu zahlen! Wir sind bereit für die Fahrzeuge Rabatte zu gewähren, wenn z.B. die Mietdauer 3 Monate überschreitet.

Wir würden uns sehr über eine Anfrage oder Bestellung von Ihnen freuen.

Mietvereinbarungen

  • Beanstandungen sind sofort bei der Übergabe des Imbisswagens zu klären.
  • Die Gesamtmietkosten sind vorab bei der Anlieferung des Anhängers zu entrichten.
  • Der Verkaufswagen wird sauber ausgeliefert, trotzdem wird jedem Kunden empfohlen, den Wagen vor der Inbetriebnahme noch einmal gründlich zu reinigen, da es sein kann, dass der Wagen durch Standzeiten oder den Transport etwas staubig oder verschmutzt ist.
  • Die Rückgabe des Imbisswagens erfolgt stets in vollkommen gereinigtem Zustand.
  • Die einbehaltene Kaution in Höhe von 500,00 € ist bei der Übergabe zu entrichten. Sie dient als Sicherheit für etwaige entstandene Schäden, sowie für Reinigungskosten bei nicht ordnungsgemäß gereinigten Fahrzeugen. Die Kaution wird bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Wagens zurückerstattet. Die Kaution ist weiterhin uneingeschränkt bei noch offenen Forderungen verrechenbar.
  • Reinigungs- und Reparaturarbeiten, die bei der Rückgabe des Wagens notwendig sind, werden mit 32,00 € netto pro Stunde zu Lasten des Mieters verrechnet. Die anfallende Rechnung kann mit der Kaution aufgerechnet werden.
  • Die Fahrzeuge werden in der Regel angeliefert und abgeholt. Für diesen Service berechnen wir Ihnen 1,30 € pro gefahrenen km mit Anhänger! Die Leerfahrt bleibt ohne Berechnung. Dieser Betrag fällt an beim Anliefern und Abholen des Wagens.
  • Das gemietete Fahrzeug ist nicht Vollkasko versichert. Bei einer Beschädigung trägt der Mieter die Kosten für die Wiederherstellung des vorigen Zustandes.
  • Es kann für den Zeitraum des Mietverhältnisses eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen werden. Die hierfür anfallenden Kosten trägt der Mieter. Die Höhe der Versicherung ist vom jeweiligen Fahrzeugtyp abhängig und kann auf Wunsch erfragt werden. Die Vollkasko hat eine Selbstbeteiligung von 500,00 €. Ein Vollkaskoschaden ist nicht anzunehmen bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz!
  • Es kann für den Zeitraum des Mietverhältnisses eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen werden. Die hierfür anfallenden Kosten trägt der Mieter. Die Höhe der Versicherung ist vom jeweiligen Fahrzeugtyp abhängig und kann auf Wunsch erfragt werden. Die Vollkasko hat eine Selbstbeteiligung von 500,00 €. Ein Vollkaskoschaden ist nicht anzunehmen bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz!
  • Sollte der Mieter den Verkaufswagen länger benötigen, als die Mietdauer beträgt, so muss er dies dem Vermieter baldmöglichst mitteilen. Die aus der Verlängerung entstehende Rechnung ist vor Beginn der neuen Mietzeit zu begleichen.
  • Sollte während der Mietzeit eine HU - Untersuchung an einem Wagen fällig sein, so ist der Mieter dafür verantwortlich, dass diese auch gemacht wird. Die Kosten für die HU sowie evtl. anfallende Reparaturen trägt der Vermieter. Bei Nichteinhaltung von HU Terminen ist der Mieter verpflichtet, evtl. anfallende Bußgelder zu übernehmen.
  • Reparaturen und Veränderungen am Verkaufswagen müssen vorher beim Vermieter angemeldet werden. Reparaturen werden in der Regel vom Vermieter übernommen. Für Reparaturen, die vor der Bearbeitung nicht beim Vermieter angezeigt wurden, werden keine Kosten übernommen. Diese trägt der Mieter in vollem Umfang. Alle Rechnungen müssen auf den Namen des Vermieters ausgestellt werden, da diese sonst nicht in die Buchführung aufgenommen werden können.
  • Sollte der Mieter eines Wagens seinen Zahlungsverpflichtungen nicht pünktlich nachkommen, so hat der Vermieter die Möglichkeit den Wagen nach vorangegangener Zahlungserinnerung ohne Vorankündigung auf Kosten des Mieters abzuholen. Der dann noch offene Rechungsbetrag wird über ein Inkasso-Büro eingetrieben.
  • Sollte sich die Mietdauer wieder Erwarten auf Wunsch des Mieters verringern, so gelten die entsprechenden Preise lt. der Preisübersicht.
  • Der Vermieter ist bei einem Nutzungsausfall des Wagens - egal aus welchem Grund - nicht haftbar zu machen. Es bestehen keinerlei Erstattungsansprüche auf Umsatz- oder Gewinnausfall. Das bezieht sich auf die gesamte Mietdauer.
  • Mindestmietdauer eines Wagens sind 3 Tage.
  • Der Mieter wird hiermit ausdrücklich darüber informiert, dass er bei einem Zahlungsrückstand von mehr als 4 Wochen keinen Anspruch mehr auf die weitere Nutzung des Verkaufswagens hat. Der Vermieter behält sich vor, das Fahrzeug unangemeldet, ohne weitere Mahnungen, kostenpflichtig abzuholen. Alle privaten Gegenstände, die sich zum Zeitpunkt einer unangemeldeten Abholung im Wagen befinden, müssen am Firmensitz des Vermieters innerhalb von 8 Tagen nach der Abholung abgeholt werden.
  • Anschlusskabel und Anschlussschläuche sind bei den Fahrzeugen nicht dabei. Sie können nach vorheriger Absprache gemietet werden.
  • Sollte ein Kunde einen unterschriebenen Mietvertrag nicht einhalten können, so wird 30 % der Mietsumme (Mindestens aber 100,00 €, als Entschädigung für den Vermieter fällig.